Der anonyme Meldekanal whistle.servus.at wird technisch von der Netzkulturinitiative servus.at betrieben und gewartet: servus.at – Kunst & Kultur im Netz, Kirchengasse 4, 4040 Linz, ZVR: 447159110
https://core.servus.at.
whistle.servus.at läuft mit der Software GlobaLeaks.
Initiiert und konzipiert wurde whistle.servus.at von den Vereinen Stadtwerkstatt, Theater Phönix und servus.at. Hintergrund dieses Zusammenschlusses sind die strukturellen Ähnlichkeiten der genannten Vereine, was Größe und permanente Betrieblichkeit anbelangt, sowie die Expertise von servus.at hinsichtlich Datencenter, Datenschutz, Digitalität und Netzkultur.
Die Vereine haben als Initiator:innen bzw. technische Betreiber:innen keinerlei Einsicht in gemeldete Fälle und keinerlei Kenntnis über Inhalte von Meldungen oder andere damit zusammenhängende Informationen.
Der Meldekanal ist für Hinweisgeber:innen ANONYM.
Es wird empfohlen, den anonymen Meldekanal mit der App namens Tor-Browser zu besuchen, die Ihre Identität schützt. Der Tor-Browser verschlüsselt die Verbindung mehrfach und verbirgt Ihren/deinen Standort. Folgen Sie hier den Anweisungen AUF DER STARTSEITE.
Der anonyme Meldekanal whistle.servus.at ist Teil größerer Präventionskonzepte gegen Machtmissbrauch der hier teilnehmenden Organisationen Stadtwerkstatt, Theater Phönix und der Netzkulturinitiative servus.at. Die Kooperationspartner:innen positionieren sich seit jeher gegen Machtmissbrauch und haben dazu jeweils eigene Konzepte und Richtlinien formuliert.
Die Präventionskonzepte haben dabei als gemeinsames Ziel, Machtmissbrauch und Fälle von diskriminierendem Verhalten, Grenzverletzungen und Übergriffen innerhalb dieser Organisationen in einem frühen Stadium zu erkennen und auf ihre individuellen sowie strukturellen Komponenten zu überprüfen.
Über die Bekanntmachung der jeweils konkreter formulierten Zielsetzungen, Zuständigkeiten und Maßnahmen wurden unterschiedliche Kommunikationswege und Meldemöglichkeiten innerhalb der Organisationen bekanntgegeben. Sowohl was die Gesetzeslagen als auch das Selbstverständnis der beteiligten Organisationen betrifft, sollte Angst vor Benachteiligung, Repression oder Bloßstellung in den genannten Organisationen ohnehin keinen Platz haben. Für Fälle, die dies nicht erwarten lassen und/oder wegen bereits erfolgter Übergriffe besonderen Schutz der Identität der meldenden Person erfordern, wurde dieser anonyme Meldekanal für Hinweisgeber:innen eingerichtet.
Dieses Whistleblowing-System dient dem Schutz aller Mitarbeitenden und Beteiligten der Organisationen. Die Identität der hinweisgebenden Person wird durch den anonymen Meldekanal geschützt. Die Anonymität der meldenden Person kann ausschließlich auf Wunsch der meldenden Person aufgegeben werden. Hinweisgeber:innen dürfen durch das Melden von Machtmissbrauch keine Nachteile (wie z. B. Kündigung) erfahren.
Nicht zuletzt dient das Whistleblowing-Kanal auch der präventiven Weiterentwicklung der Struktur der beteiligten Vereine. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass gegen Machtmissbrauch vorgegangen wird oder dass es gar nicht dazu kommt.
Meldende Person: Hinweisgeber:innen melden Fälle von Machtmissbrauch innerhalb der Organisation, sprich Fälle von diskriminierendem Verhalten, Grenzverletzungen und Übergriffen.
Bearbeitende Personen: Auf der anderen Seite der anonymen Kanals sitzen Fallbearbeiter:innen, die von den hier kooperierenden Organisationen aufgrund ihrer Expertise, ihrer besonderen Kenntnisse und ihrer Integrität hinsichtlich des Opferschutzes bestellt wurden. Diese Personen sind außerhalb der jeweiligen Organisation tätig, oder befinden sich außerhalb der operativen Tätigkeit der Vereine. Momentan stehen drei bearbeitende Personen zur Verfügung, die das Verfahren hinsichtlich aller notwendigen Bedingungen und Verfahrensschritte sicherstellen.
Compliance-Stelle im Kulturbetrieb: Innerhalb der Organisationen sind Compliance-Stellen benannt, mit denen die bearbeitenden Personen bei Bedarf Kontakt aufnehmen können. Die Anonymität der meldenden Person wird dabei gewahrt bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch und im Falle einer gewünschten Weiterthematisierung des Falles weitergegeben. Die Compliance-Stelle thematisiert den Missstand unter Wahrung aller Vorbedingungen und Möglichkeiten in der Organisation.
Meldung: Die Hinweisgeber:in wählt die betroffene Organisation aus und schildert den Sachverhalt durch Beantwortung des Fragebogens. Es können Dateien hochgeladen werden. Dateianhänge werden automatisch von Metadaten bereinigt.
Zugangscode: Die Hinweisgeber:in erhält einen 16-stelligen Zugangscode, mit dem der Fall später abgerufen oder ergänzt werden kann. Es ist wichtig, den 16-stelligen Code AUFZUBEWAHREN, um den Stand des Verfahrens später abrufen zu können, Infos zu ergänzen oder mit der bearbeitenden Person in Kontakt bleiben zu können.
Benachrichtigung: Die bearbeitenden Personen werden über den Eingang informiert. Sie prüfen ihre Unbefangenheit und/oder weisen die Zuständigkeit innerhalb mehrerer Personen zu.
Prüfung: Die bearbeitende Person bewertet die Stichhaltigkeit der Meldung und nimmt bei Bedarf über den anonymen Chat Kontakt zur hinweisgebenden Person auf.
Maßnahmen: In Abstimmung mit der Compliance-Stelle der Organisation werden Maßnahmen empfohlen und dokumentiert. Die Verantwortung für die Behebung des Missstands liegt bei der Organisation.
Rückmeldung: Die Hinweisgeber:in wird über den Stand des Verfahrens informiert – die erste Rückmeldung erfolgt spätestens nach 30 Tagen nach der Meldung, die finale Rückmeldung je nach Fall.
Abschluss: Der Fall wird geschlossen, Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.